Projekt

Am Markt 22 in Werder
an der Havel - Inselstadt

Wohn- und Geschäftshaus aus dem 19. Jh. mit einem Anbau als Kinoraum
Umnutzung und Umbau
2007 bis 2009

Erläuterung: Auszug aus einer Begehungsnotiz vom 7.November 2006 Sanierungsträger Potsdam GmbH
Straßenfassade (westliche Trauffassade)
Die zweigeschossige glatt geputzte Fassade ist horizontal gegliedert in die Sockelzone und die Hauptfläche. Im Bereich der Decke über EG befindet sich ein einfaches Gesimsband. Im OG sind ein durchlaufendes schmales Brüstungsgesims und ein Traufgesims vorhanden. Vertikal ist die Fassade gegliedert in 5 Achsen.
Der mit Klinkern gepflasterte Gehweg vor dem Haus fällt zur Torstraße (nach lilnks) leicht ab. Der etwa 3 cm vorspringende Sockel der Straßenfassade ist 60 – 75 cm hoch. Die Sockeloberkante springt im Bereich der 3 breiten Fenster im EG herunter auf eine Sockelhöhe von nur noch 35 cm. Im Zuge der Instandsetzung soll wieder eine einheitliche Sockelhöhe erreicht werden. Der Sockelputz ist vollständig zerstört und im Bereich der 2. und 3. Achse von Süden gar nicht mehr vorhanden.
Beiderseits der Nischenöffnung des linken Hauseingangs ist das Sockelmauerwerk durch Frost ausgebrochen. Auch unterhalb des Fensters der 2. Achse von Süden befindet sich eine größere Fehlstelle. Im Bereich der 3. und 4 Achse ist das offensichtlich früher stärker vorstehende Sockelmauerwerk in den unteren 3 – 5 Ziegellagen weggestemmt worden. Das Mauerwerk ist hier aber noch fest. Insgesamt sind etwa 1,5 qm Sockelmauerwerk halbsteintief zu erneuern.
In etwa 40 cm Höhe über Gehwegniveau ist eine Horizontalsperre, bestehend aus mehreren Bitumenpapplagen, zu erkennen. Diese dürfte jedoch, wie die Schäden oberhalb dieser Ebene zeigen, nicht mehr funktionstüchtig sein.
Zwischen der 2. und der 3. Achse zieht sich ein massiver Vertikalriss durch die gesamte Fassade. Er dürfte im Bereich des Traufgesimses eine Weite von etwa 15 mm haben, im Bereich des Gesimses über EG noch 7 mm und hat im Bereich des Gebäudesockels nur noch die Weite eines Haarrisses. Offensichtlich ist hier die Trennfuge von zwei ehemals separaten Gebäuden. Das Mauerwerk scheint hier ohne Verzahnung zu sein. Die Lösung wäre das Überspannen und Putzen oder die Ausbildung einer Soll-Fuge. Die Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung erscheint nicht erforderlich.
Nachfolgend werden die übrigen Mauerwerksrisse, zunächst im EG, von Süden nach Norden festgestellt:
Etwa 40 cm oberhalb des aktuellen Sturzes der Nische der linken Hauseingangstür ein Horizontalriss von etwa 2 m Länge. In der Türlaibung beiderseits Horizontalrisse von insgesamt 1,50 m Länge.
In der Brüstung des Fensters der 2. Achse im EG drei Vertikalrisse von jeweils etwa 1 m Länge. Beiderseits des Sturzes dieses Fensters ebenfalls Vertikalrisse von insgesamt 1 m Länge. In der Brüstung des Fensters der 3. Achse wiederum drei Vertikalrisse von jeweils 1 m Länge. Auch hier seitlich des Fenstersturzes zwei Vertikalrisse von jeweils 0,5 m Länge. Exakt die gleiche Risssituation findet sich auch bei dem Fenster der 4. Achse. Von innen ist zu erkennen, dass bei den Fenstern der 2.-4. Achse im EG jeweils die beiden Sturzträger korrodiert sind. Sie scheinen aber in statischer Hinsicht noch funktionstüchtig. Der Korrosionsschutz der Träger muß erneuert werden. Im Sturz der rechten Haustür (5. Achse) ein Vertikalriss von 0,5 m Länge und ein weiterer Diagonalriss von 1 m Länge. Der Sturz über der Eingangstür ist außenseitig mit Holz verkleidet. Von der Innenseite ist zu erkennen, dass der Sturz gemauert ist. Die vorbeschriebene Holzverkleidung ist also nicht weiter beachtlich und kann beseitigt werden.
Die Mauerwerksrisse im OG der Straßenfassade:
Fensterbrüstung 1. Achse: Vertikalriss, 0,5 m Länge; Ein Sturzriss, ebenfalls 0,5 m Länge, zieht sich bis ins Traufgesims.
Fensterbrüstung 2. Achse: 2 Vertikalrisse, jeweils 0,5 m Länge; 1 mittiger Sturzriss, ebenfalls 0,5 m Länge.
Es folgt zwischen der 2. und 3. Achse der bereits beschriebene Gebäuderiss.
< Fensterbrüstung 3. Achse: 1 Diagonalriss von 1 m Länge, auch hier ein mittiger Sturzriss von 0,5 m Länge.
4. Achse: 1 diagonaler Brüstungsriss von etwa 75 cm Länge. Die linke Fensterlaibung zeigt einen Vertikalriss von 0,5 m Länge. 1 Sturzriss von ebenfalls 0,5 m Länge.
In der Brüstung der 5. Achse befinden sich 2 Vertikalrisse von 0,50 m Länge und 3 Sturzrisse von jeweils 0,50 m Länge.
Das Traufgesims ist im Kern aus Ziegelsteinen gemauert, und zwar aus zwei auskragenden Flachschichten. Im Bereich der 3., 4. und 5. Fensterachse zeigen sich an der Grenzlinie zwischen Traufgesims und aufgehender Fassade horizontale Risse von insgesamt 4 m Länge. Es ist damit zu rechnen, dass das gemauerte Gesims in diesen Bereichen mit der Fassade nicht mehr fest verbunden und zu erneuern bzw. wieder zu befestigen ist. Der Putz der Fassadenhauptfläche im EG und OG ist rauh und entspricht nicht den Anforderungen der Gestaltungssatzung an einen Glattputz. Eine Instandsetzung des Putzes scheidet im übrigen auch wegen der zahlreichen Risse und sonstigen Putzschäden aus. Der Putz ist als Glattputz zu erneuern. Alle Fenster und Türen sind mit schlichten Faschen zu versehen.
Das einfache Gesimsband über dem EG hat eine Abwicklung von etwa 30 cm und ist im Putz zu erneuern. Ein Blech ist hier nicht erforderlich.
Zwischen dem Gesims über EG und dem Brüstungsgesims im OG befindet sich eine Glattputzfläche mit historischem Schriftzug (eigentlich zwei übereinander geschriebenen Schriftzügen) „Fortuna Lichtspiele“. Der Bauherr überlegt, ob dieser Schriftzug aus stadthistorischen Gründen konserviert werden sollte. Diese Maßnahme könnte durch die Förderung unterstützt werden.
Das leicht profilierte durchlaufende Brüstungsgesims im OG ist ebenfalls im Putz zu erneuern. Die Abwicklung beträgt 15 – 20 cm. Hier ist auch die Verblechung zu erneuern, die im Bereich der Fenster im OG eine entsprechende Tiefe erreicht. Das Traufgesims, Abwicklung etwa 40 cm, ist nach der Reparatur des Mauerwerks in glattem Putz zu erneuern.
Die linke Hauseingangstür befindet sich in einer tiefen Nische. Die Leibung der Nische ist gestaffelt, die äußere Leibung 30 cm tief, die folgende 80 cm tief. Das lichte Öffnungsmaß der äußeren Öffnung beträgt 1,50 m x 3 m. Die Weite der inneren Nische beträgt nur 1,10 m, die Höhe der inneren Nische ist identisch mit der äußeren Nische. Die Eingangsnische ist in den vorliegenden Zeichnungen nicht richtig dargestellt. Sie soll aber nach Angabe der Architektin im wesentlichen im Bestand erhalten werden.
Im Winkel zwischen dem Fassadenmauerwerk und dem Mauerwerk der linken Nischenlaibung ein vertikaler Riss von etwa 2,50 m Länge. Offenbar ist die Nischenlaibung stumpf gegen die Innenseite der Außenwand ohne kraftschlüssigen Verbund errichtet worden. Das ist in statischer Hinsicht kein Mangel. Der Riß muß aber vor dem Putzen überspannt werden.
Zur linken Haustür führen 4 aus Klinkermauerwerk hergestellte Stufen. Der Fugenmörtel ist auszubessern, im Übrigen keine Schäden.
Die Laibung der rechten Eingangstür ist nur 30 cm tief. Die Eingangsschwelle ist nur mit Zementestrich geglättet. Vor der Fassade befindet sich hier ein niedriges Eingangspodest aus Beton oder mit Estrich überzogenem Mauerwerk. Das Podest ist in der Mitte gerissen und abgenutzt.
Die Fenster im EG verfügen im Bestand nur über Mörtelabwässerungen, diese sind zerstört und durch Fensterbleche zu ersetzen. Die Fensterabwässerungen der 4. und 5. Achse im OG bestehen aus Werkstein. Die übrigen Fenster im OG verfügen über abgenutzte Fensterbleche. Die Fensterabwässerungen im OG sind im Zuge der Erneuerung der Brüstungs-gesimsabdeckung in Zinkblech zu erneuern.
Fenster und Türen der Straßenfassade
Das Fenster im EG, 2. Achse, ist ein dreiteiliges Einfachfenster mit Kämpfer und 3-fachem Oberlicht, insgesamt also 6 Flügeln. Der Holzrollladen ist so schwergängi, daß er nicht ohne weiteres geöffnet werden kann. Die Fenster der 3. und 4. Achse im EG sind von gleicher Bauart wie das Fenster der 2. Achse. Diese Fenster sind, da es sich um Einfachfenster handelt, nicht erhaltenswert, die Rollläden ebenfalls nicht. Die linke Hauseingangstür (1. Achse) ist einflüglig mit Kämpfer und Oberlicht, es handelt sich um eine sehr instabile Konstruktion mit Sperrholzfüllung. Die Tür ist einschließlich des Oberlichtes zu erneuern. Das Oberlicht sollte zwei Vertikalsprossen erhalten. Die rechte Eingangstür (5. Achse) ist zweiflüglig mit Kämpfer und Oberlicht. Diese Tür ist tischlermäßig instandsetzungsfähig, die unteren Füllungen sind vertikal gerissen. Das Oberlicht ist nur einfach verglast, die Wetterschenkel bzw. Stoßleisten sind zu erneuern. Die Fenster im OG sind vierflüglige Einfachfenster schlichter Bauart und als solche nicht instandsetzungswürdig. Es sollten hier 4-flügelige Isolierglasfenster mit leichter Profilierung eingebaut werden.
Giebelfassade Nord
Die nördliche Giebelfassade stand bis vor einigen Jahren im EG, noch nicht frei. Es ist ein Anbau abgerissen worden. Hier ist an der nordöstlichen Gebäudeecke die Abbruchkante, d. h. die Mauerwerksverzahnung, auf 25 cm Breite und etwa 3 m Höhe zu glätten. Die Fassade zeigt nur im OG noch vollflächigen Außenputz, im EG und im Giebeldreieck sind nur noch Putzreste vorhanden. Insgesamt 6 Maueranker sind mit Rostschutz zu behandeln. Die Giebelfassade hat keinen Sockelvorsprung.
Das Fundamentmauerwerk ist gegenwärtig etwa 60 cm tief freigelegt. Es ist in Höhe Gehweg eine Horizontalsperre zu erkennen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese nicht mehr funktionstüchtig ist. Das Mauerwerk der Giebelfassade zeigt östlich der Firstlinie im OG bis hinein ins EG einen kräftigen Diagonalriss von 7 m Länge. Im EG auf der Ostseite der Giebelfassade ist eine nicht kraftschlüssig zugemauerte Türöffnung mit einem Holzsturz zu erkennen. In der nördlilchen Giebelfassde befinden sich im Bestand sonst keine Fenster- oder Türöffnungen.
Im EG-Bereich sind verschiedene Mauerwerksfehlstellen vorhanden, insgesamt sind etwa 20 Ziegel zu ersetzen.
Hoffassade (westliche Trauffassade)
Die hofseitige Trauffassade ist horizontal fast gar nicht gegliedert, es gibt keinen Sockel und kein Gesims, ausgenommen das Traufgesims. E wird wiederum durch 2 hervorspringende Ziegellagen gebildet.
Die Fassade ist bereits vollständig von Putz befreit.
Südabschnitt der Hoffassade:
Der eingeschossige Anbau im Südabschnitt der Fassade soll abgerissen werden. Die im EG durch den Abriß entstehende Fassadenfläche ist verputzt (Innenputz) und hat im Bestand keine Tür- oder Fensteröffnung. Die über dem Pultdach des noch bestehenden Anbaus befindliche Fassadenfläche im OG zeigt ein mit Mauerwerk zugesetztes ehemaliges kleines Fenster. Die gemauerten Fensterstürze der 1. und 2. Achse im OG von Süden (von rechts) zeigen vertikale und diagonale Risse. Die Stürze sind grundlegend zu sanieren. Im südlichen Fassadenabschnitt sind zwei Mauerwerksanker mit Rostschutz zu behandeln. Das Brüstungsmauerwerk des Fensters der 2. Achse im OG ist ohne kraft-schlüssigen Verbund nachträglich eingesetzt worden. Das Leibungsmauerwerk des Fensters der 1. Achse ist auf der Südseite stark beschädigt, hier sind etwa 15 Ziegel einzusetzen. Die Fensterbänke der Fenster der 1. und 2. Achse im OG sind aus Werkstein.
Auch an der Hoffassade ist zwischen der 2. und 3. Achse von Süden die vertikale Trennung zwischen den zwei Haushälften deutlich zu erkennen. Die vertikale Mauerwerksfuge ist hier im oberen Bereich des OG sogar etwa 30 mm breit, nur im Bereich der letzten fünf Ziegellagen (einschl. Traufgesims) ist die Fuge nicht vorhanden. Die Fuge ist vor dem Neuputz zu überspannen oder als Soll-Fuge auszubilden.
Nordabschnitt der Hoffassade:
Im Bereich der Sockelzone sind zahlreiche Fehlstellen im Mauerwerk, der Fugenmörtel ist zerstört. Insgesamt sind etwa 50 Mauerziegel zu erneuern oder zu ergänzen. Die im Sockelbereich noch rudimentär zu erkennende Horizontalsperre ist ohne Zweifel funktionsuntüchtig. Das Brüstungsmauerwerk des Fensters im EG nördlich des Anbaus liegt z-wischen der 2. und 3. Achse, d.h. exakt mittig auf der Fuge zwischen dem südlichen und dem nördlichen Gebäudeabschnitt, diese Fuge zieht sich auch durch die Fensterbrüstung. Das Brüstungsmauerwerk ist zusätzlich durch Feuchtigkeit und Versalzung infolge der schadhaften Dachrinne geschädigt. Die Anordnung eines Fensters an dieser Stelle ist konstruktiv sehr unglücklich und sollte beseitigt werden. Das Leibungsmauerwerk der Türöffnung im EG der 3. Achse von Süden ist auf der einen Seite zerstört. Es sind hier insgesamt etwa 20 Ziegel zu erneuern. Die aus Klinkern gemauerte Schwelle der Außentür ist zerstört. Der gemauerte Sturz oberhalb dieser Tür ist im Gefüge zerstört und ist aus der Horizontalen geraten. Zwei diagonale Sturzrisse ziehen sich von hier bis in die Fensterbrüstung im OG, Risslänge insgesamt 4 m. Die Fensteröffnung des Fensters im OG der 3. Achse von Süden ist einmal beiderseits und im Bereich der Brüstung verkleinert worden. Das Füllmauerwerk ist ohne Verbund mit dem übrigen Fassadenmauerwerk. Auch der Sturz des Fensters im OG der 3. Achse von Süden ist im Gefüge stark geschädigt.
Bei der hofseitigen Eingangstür der 5.Achse von Süden fehlt das Schwellen-mauerwerk. Der gemauerte Sturz, 38 cm tief, über dieser Tür, ist wie bei der Tür der 3. Achse, ebenfalls im Gefüge stark geschädigt und nicht mehr in der Horizontalen. Von hier zieht sich ein kräftiger Diagonalriss bis in die Fensterbrüstung des OG. Ein weiterer Vertikalriss zieht sich vom Fenster herunter. Risslängen insgesamt 3 m.
Der Sturz über dem Fenster der nördlichsten (5.) Achse (Treppenhausfenster) ist vollständig zerstört und zu erneuern, einschließlich des darüber liegenden Traufgesimsmauerwerks.
Das Fassadenmauerwerk hat sich im nördlichen Gebäudeabschnitt unterhalb der 2. Ziegellage unter dem Traufgesims um etwa 3 cm horizontal nach außen verschoben. Vermutlich binden in dieser Ebene die Balken der Decke über OG in das Fassadenmauerwerk ein. Dieser Schaden zeigt sich besonders stark im Bereich der 4. und 5. Achse von Süden. Es ist vorbehaltlich der Entscheidung des Statikers damit zu rechnen, dass hier ein Mauerwerksaustausch von etwa 4 qm erfolgen muss.
Es sind über die Hoffassade verteilt außer den bereits besprochenen weitere kleinere Fehlstellen im Mauerwerk vorhanden. Insgesamt sind etwa 10 Ziegel zu ergänzen. Im Bereich des nördlichen Fassadenabschnittes sind insgesamt vier Maueranker mit Rostschutz zu versehen.
Fenster und Türen der Hoffassade
Bei den Fenstern im OG des südlichen Fassadenabschnittes handelt es sich um einflüglige Verbundglasfenster schlichtester Bauart. Das Fenster im EG zwischen der Außentür (3. Achse) und dem Anbau ist ein vierflügliges Einfachfenster. Das Fenster im EG der 4. Achse ist ein Kunststoffisolierglasfenster. Das Fenster im OG der 3. Achse ist ein Verbundfenster schlichtester Bauart. Im OG der 4. Achse ist wiederum ein Kunststoffisolierglasfenster. Alle vorgenannten Fenster sind nicht erhaltenswert.
Im OG der 5. Achse (Treppenhaus) befindet sich ein vierflügeliges Einfachfenster mit Kämpfer und Horizontalsprosse. Dieses Fenster ist völlig verwittert und auch nicht zu erhalten, könnte aber in gestalterischer Hinsicht als Muster für die Erneuerung der hofseitigen Fenster dienen, falls die Planung das vorsieht.
Die 1-flügellige Eingangstür der 3. Achse ist völlig zerstört.
Die zweiflüglige Eingangstür der 5. Achse ist mittel bis schwer geschädigt. Der Kämpfer ist profiliert, darüber ein blindes Oberlicht. Hinter dem Oberllicht befindet sich ein Holzbalken (Tragbalken des Treppenpodestes). Die beiden Türflügel sind mit Stülpschalung gefüllt. Eine der aufgesetzten Zierleisten zeigt noch die historische Profilierung. Auch die historischen Beschläge sind noch vorhanden. Vermutlich ist ein Nachbau nach dem historischen Muster (falls gestalterisch gewünscht) wirtschaft-licher als eine Instandsetzung dieser Tür.
Dachtragwerk, Dachdeckung, Dachfenster, Schornsteine
Der Dachstuhl ist eine Pfettenkonstruktion. Die Sparren ruhen straßen- und hofseitig auf Fußschwellen. Die beiden Mittelpfetten tragen ihre Lasten über Stiele mit Kopfbändern auf die Decke über OG ab. Eine Firstpfette ist nicht vorhanden. Oberhalb der Mittelpfetten befindet sich eine kehlriegelartige Lage. Möglicherweise handelt es sich um ein ehemaliges Kehlsparrendach, das im Fußbereich durch den Einbau von Schwellen (Fußpfetten) von der Decke über dem OG statisch abgekoppelt und in eine Pfettenkonstruktion umgewandelt worden ist. Die Decke über dem OG ist wegen der gegenwärtigen Funktionsweise des Dachtragswerks jedenfalls nicht der Gebäudehülle im fördertechnsichen Sinne zuzurechnen. Das Sparrenholz und das Holz der Kehlriegel ist – soweit erkennbar – in durchaus instandsetzungsfähigem Zustand, es ist offensichtlich ein Holzschutz vorhanden. Gleichwohl sind einige Sparren durch Nassfäule und Hausbockbefall geschädigt. Auch vereinzelt an den Stielen und Pfetten sowie Kehlriegeln an den Kanten Hausbockbefall. Die Dachstühle der beiden Gebäudeteile sind statisch voneinander getrennt. Die Sparren über der Trennwand sind zerstört.
Die straßenseitige Dachfläche ist mit Betondachsteinen gedeckt. Zwei Dachausstiegsfenster sind vorhanden. Die hofseitige Dachfläche ist ebenfalls mit Betondachsteinen gedeckt. Der Dachraum wird durch vier Dachausstiegsfenster belichtet, ein weiteres Dachausstiegsfenster im Bereich des Schornsteins. Zum südlich angrenzenden Nachbarhaus Torstraße 1 ist eine nur in Mörtel ausgebildete Kehle vorhanden. Diese ist mit einem Kehlblech zu erneuern. Die straßenseitige Dachrinne ist erneuerungsbedürftig. Das Fallrohr an der Südkante der Straßenfassade ist in jüngster Zeit bereits erneuert worden, es entwässert frei auf den Gehweg. Das Fallrohr des höheren Nachbardaches entwässert übrigens in dieses Fallrohr. Es muß also eine große Regenmenge aufnehmen. Die hofseitige Dachrinne und das bisher auf das Dach des Anbaus entwässernde Fallrohr sind in Kunststoff und erneuerungsbedürftig.
Der mittlere Schornsteinkopf (etwa 20 Ziegellagen hoch, im Querschnitt 1,40 m x 40 cm) erscheint im oberen Bereich ohne Weiteres instandsetzungsfähig. Auch die Betonabdeckung zeigt, soweit erkennbar, keine Risse, jedoch im Bereich der unteren Ziegellagen sind Frostausbrüche vorhanden. Falls dieser Schornsteinkopf erhalten werden soll, sind hier 5 – 10 Ziegel zu erneuern.
Der nördliche Schornsteinkopf - bündig mit der Giebelfassade – (6 Ziegellagen hoch, etwa 40 x 40 cm im Querschnitt) ist erneuerungsbedürftig, falls er überhaupt erhalten werden soll, was gestalterisch nicht wünschenswert ist. Der südliche Schornsteinkopf (ca. 15 Ziegellagen hoch, Abmessungen 75 cm x 40 cm) ist in relativ gutem Zustand, die Verfugung ist instand zu setzen.
 


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