Standortplanung für eine Kindertagesstätte
Die zentrale Fragestellung für dieses Gutachten im Rahmen der Entwicklung des Blockes 30 liegt in der Festsetzung des Kindertagesstättenstandortes und der Ausprägung des unmittelbaren Umfeldes.
Es wurden daher vier grundsätzlich unterschiedliche Standorte vorgeschlagen und in einer Zwischenauswertung zusammen mit der S.T.E.R.N. GmbH, Vertreterinnen des Stadtplanungsamtes des Bezirks Prenzlauer Berg und einem Vertreter der Senatsbauverwaltung diskutiert.
Hier wurden vor allen Dingen Fragestellungen behandelt, wie Auswirkungen auf
- das Wohnen, - die unmittelbaren Nachbargrundstücke, - das vorhandene Gewerbe, - die Freiflächen im Zusammenhang mit den Großbäumen und auch Realisierungsmöglichkeiten.
Es wurden vier Varianten durchgearbeitet:
Variante 1 - Die Kindertagesstätte als Blockrand
Die Freifläche für Schule, Kindertagesstätte und den Allgemeinbedarf erstreckt sich auf das Nachbargrundstück (Lychener Straße 53). Für die Erweiterung des Freiraumbereiches sind Abrisse von Nebengebäuden auf dessen Grundstück erforderlich.
Variante 2 - Die Kindertagesstätte als Solitärbau (Spielturm)
Die Freifläche für Schule, Kindertagesstätte und den Allgemeinbedarf erstreckt sich z. T. auf das Nachbargrundstück (Lychener Straße 53). Für die Erweiterung des Freiraumbereiches sind Abrisse von Nebengebäuden auf dessen Grundstück erforderlich.
Variante 3 - Die Kindertagesstätte im Blockinnenbereich
Hier entwickelt sich zum Straßenraum hin eine Freifläche, die zweckgebunden für die Kindertagesstätte ist.
Es werden keine Privatgrundstücke für Freiflächen planerisch in Anspruch genommen.
Variante 4.1 - Die Kindertagesstätte im Blockinnenbereich
Der Baukörper ist jedoch parallel zum Verlauf der Grundstücksgrenzen ausgebildet.
Die Freifläche für Schule, Kindertagesstätte und den Allgemeinbedarf erstreckt sich z. T. auf das Nachbargrundstück (Lychener Straße 53). Für die Erweiterung des Freiraumbereiches sind Abrisse von Nebengebäuden auf dessen Grundstück erforderlich.
Variante 4.2 - Die Kindertagesstätte im Blockinnenbereich
Der Baukörper ist jedoch parallel zum Verlauf der Grundstücksgrenzen ausgebildet.
Es werden keine Privatgrundstücke für Freiflächen planerisch in Anspruch genommen.
Es wurde bei der Planung von den Vorschriften für Kindertagesstätten der Senatsverwaltung für Jugend und Familie - IV B 31 - ausgegangen (Bearbeitunnsstand 1992).
Die weitere Durcharbeiten erfolgte auf der Idee von Variante 1:
zum städtebaulichen Konzept der Lychener Straße:
- verkehrsberuhigter Bereich,
- Aufpflasterung der Fahrbahn und Ergänzung des Straßenraumes mit architektonischen Elementen,
- Betonung des Beginns dieses Abschnittes durch Sitzbereiche und Baumpflanzung,
- Erhalt der Pflasterung des Gehbereiches als typisches Berliner Pflaster, gut zum Hopsespielen geeignet,
- beide Bereiche sollten gut durch diesen Straßenabschnitt miteinander verknüpft sein,
- Neuordnung des ruhenden Verkehrs außerhalb der verkehrsberuhigten Zone durch Senkrechtaufstellung der PKW
|