Aus den Vorbemerkungen des Gutachtens:
„Die sich im Besitz der Eheleute L. befindliche Gebäudegruppe Johanniskloster Nr. 3 – 9
weist in ihrer inneren und äußeren Beschaffenheit erhebliche Mißstände und Mängel auf.
Ziel dieses Gutachtens soll es sein, die Sanierungswürdigkeit zu überprüfen und durch
geeignete Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unter Beibehaltung einer verträglichen
Nutzung den Gebrauchswert der Gebäude wesentlich zu verbessern.
Die Gebäudegruppe befindet sich in dem Gebiet, in dem zur Zeit vorbereitende Untersuchungen
(siehe Baugesetzbuch) zur Feststellung eines förmlichen Sanierungsgebietes durchgeführt
werden. Besonderes Gewicht ist auf denkmalpflegerische und stadtgestalterische Belange zu legen.
Bereits seit dem Jahre 1981 bemühte sich die Familie L. um den Kauf dieser Gebäude mit
ganz konkreten Nutzungsangeboten und Vorstellungen. Dies wurde aber über Jahre durch die
Stadtverwaltung in Stralsund verschleppt.
Die Familie hatte beabsichtigt, die Gebäude sowohl als Wohnraum zu nutzen als auch dort
einen Goldschmiede-Handwerksbetrieb einzurichten und eventuell auch Verkaufsräume oder Galerien einzubauen.
Es lagen bei Beginn der Arbeiten zum Modernisierungsgutachten folgende Planungsunterlagen vor:
- ein holzschutztechnischer Untersuchungsbericht vom VEB-Gebäudewirtschaft Stralsund vom 05.03.1990,
- sogenannte bautechnische Projektierungsarbeiten im Rahmen der komplexen Rekonstruktion, erarbeitet
durch das Ingenieurbüro Steinhagen + Eriksson vom 29.05.1990.
Die Vorarbeiten bzw. Absprachen waren sehr zäh. Folgende wichtigsten Stationen seien hier nochmals vermerkt:
25.03.1988 Vermessungsunterlagen vom VEB Geodäsie und Kartographie
Schwerin, Produktionsbereich Stralsund, für die Gebäude
Johanniskloster 3, 4, und 5 im M 1 : 50 als Lichtpause.
Die erarbeiteten Planungsunterlagen wurden von der Denkmal-
pflege in Stralsund nicht akzeptiert, da es ein zu wesentlicher
Eingriff in die vorhandene Bausubstanz war und damit das
Denkmal nachträglich beeinträchtigt worden wäre.
Mai 1990 Lieferung von Lichtpausen im M 1 : 50, Aufmaßunterlagen,
bearbeitet durch M. Kober und A. Mattern1. Anfrage der Eigentümer an die
SES (Stadterneuerungsgesellschaft mbH i. Gr.), ob eine Sanierung möglich wäre bzw.
Unterstützung fände und gefördert würde.
01.06.1990 Kreditvertrag zwischen SES und Hildburg und Reinhard Links zur
Finanzierung von Vermessungsleistungen, Baubestandsaufnahmen und Ausführungsplanung
09.09.1990 Es wurde ein Schreiben an die SES verfasst mit entsprechenden
Anlagen wie Grundstückskaufvertrag, Urkunde über Nutzungsrechte, Lageplan und anderes mehr,
10.10.1990 wird an die Eheleute L. bzw. die Architektin das erste Mal eine
Eingangsbestätigung versandt und mitgeteilt, daß versucht wird
zu klären, ob eine Sanierungsförderung möglich ist.
Okt. 1990 Durch den Senator für Denkmalpflege, Herrn Bartels, wird
versucht, den Eheleuten L. die Grundstücke wieder abzunehmen bzw. „zurückzukaufen“,
Okt. 1990 Bei einer zufälligen Begehung durch die Eheleute L. bzw. durch die
Architektin wird festgestellt, daß die Giebelwände an der Schillstraße ohne
Genehmigung der Eigentümer abgeschlagen wurden, und daß sehr unsachgemäß
mit Schwamm befallenen Holz umgegangen worden ist.
27.12.1990 Die SES teilt mit, daß in Erwägung gezogen wird, ein Modernisierungsgutachten
erstellen zu lassen.
Febr. 1991 1. Erörterungstermin auf Drängen der Eheleute L. und der
Architektin mit der BIG-Städtebau und der SES Stralsund.
Das Schreiben vom 09.09.1990 wurde nicht beantwortet; deshalb wurde am
09.02.1991 ein Antrag auf Genehmigung wesentlich wertsteigender Baumaß-
nahmen an das Stadtplanungsamt, Dez. Bauwesen, der Stadt Stralsund gestellt.
Auch darauf erfolgte keine Antwort. Außerdem
wurde mit gleichem Datum nochmals ein erneute Anfrage an die
SES gerichtet, ob die Modernisierung gefördert werden könnte
und welche Modalitäten es gäbe.
Es konnte in Erfahrung gebracht werden, daß für Block 2 das Büro
Mittelsbach und Karstens für die städtebauliche Rahmenplanung zuständig sei.
Es war jedoch nicht möglich, obwohl mehrmals persönlich versucht
wurde, Unterlagen zu erhalten, erste Ergebnisse zu erhalten bzw. Absprachen
zu treffen.
28.02.1991 Angebot für ein zu erstellendes Modernisierungsgutachten von
der Architektin erarbeitet und an die SES gesandt – keine Antwort -.
28.02.1991 Antrag durch Eheleute L. auf Abgeschlossenheitserklärung
für die in Rede stehenden Grundstücke gemäß § 163 BauGB, da Ziele und Zwecke
der Sanierung dieser Erklärung nicht entgegenstehen an die SES
– keine Antwort -.
02.09.1992 Durch persönliche Recherchen in Stralsund wird versucht, den Stand der
städtebaulichen Planung zu erfahren. Die Auskünfte sind ganz
unterschiedlich, z. B. wird gesagt, daß bereits ein förmlich festgelegtes
Sanierungsgebiet vorhanden ist, die Satzung ist jedoch noch nicht
genehmigt, so daß sie noch nicht eingesehen werden (!) kann – Auskunft vom
Stadtplanungsamt der Stadt Stralsund und von der SES. Bauakten liegen bei
der Bauaufsicht nicht vor. Nach Auskunft des Bauverwaltungsamtes sei eine
Werbesatzung in Arbeit, die auch dieses Gebiet abdeckt. Nachfragen beim Amt
für Denkmalpflege ergaben, daß Herr Hoffmann wünscht, daß noch genauere
Untersuchungen an der Fassade wegen der ursprünglichen Farbigkeit
durchgeführt werden, und daß der Restaurator dazu ein gesondertes
Honorarangebot an die Denkmalpflege übersenden soll.
Das Stadtarchiv gibt zum Stichwort Johanniskloster die Auskunft, daß es
sich meistens um Testamente handelt, in denen bestimmte Hinweise zu finden
sind, daß aber die vorliegende Literatur ausreichend diese Abläufe belegen
würde.
Das Tiefbauamt der Stadt Stralsund gibt die Auskunft, daß für die
Anschlüsse die Nordwasser GmbH, Am Frankendamm, zuständig sei. Angestrebt
wird ein Trennsystem.
Zur Entkernung des 3. Gebäudes (C) wird gesagt, daß dies vor
ca. 5 – 6 Jahren bereits durch eine Stralsunder Firma vorgenommen wurde.
03.09.1991 Denkmalpflegerische Zielstellung wird vom Amt für Denkmalpflege Stralsund
dem Planungsbüro und den Eigentümern zur Verfügung gestellt.
26.09.1991 Vorschlag, eine archäologische Untersuchung im Kellerbereich
durchführen zu lassen, um frühere städtebauliche Situationen in
Erfahrung zu bringen. Dies wurde letztendlich nicht genehmigt.
26.09.1991 Dr. Wischer – Holzgutachten – erhält von der Architektin sämtlich
bereits erarbeiteten Unterlagen wie verformungsgerechtes
Aufmaß, Fotodokumentation, Angabe zum Gebiet und anderes
mehr.
28.10.1991 Das statische Gutachten von Herrn Lepke liegt vor.
04.02.1992 Der Untersuchungsbericht zur Fachwerkkonstruktion, zur Ermittlung der
Hauptschadensbereiche und Darstellung möglicher Ursachen und deren
Auswirkungen durch das Deutsche Zentrum für Handwerk und Denkmalpflege,
Fulda, ist erarbeitet worden.
28.03.1992 Die restauratorische Befundermittlung durch Herrn Seefried ist fertiggestellt.
06.04.1992 Das Holzgutachten von Dr. Wischer wir der Architektin von der SES zur Verfügung gestellt.
Vorsorglich sei darauf hingewiesen, daß Ordnungsmaßnahmen, wie z. B.
Verputzung des gesamten Brandgiebels oder aber auch Maßnahmen im
Freiflächenbereich, keine Berücksichtigung in diesem Gutachten finden
konnten, da zum einen keine städtebaulichen Planungen vorlagen, und zum
anderen auch die Fördermöglichkeiten nicht dem Architektenbüro
bekanntgegeben wurden.“
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