Projekt

Modernisierungsgutachten für die Gebäudegruppe (Baudenkmale)
Johanniskloster 3 - 9


in Stralsund, 1992

Aus den Vorbemerkungen des Gutachtens:
„Die sich im Besitz der Eheleute L. befindliche Gebäudegruppe Johanniskloster Nr. 3 – 9 weist in ihrer inneren und äußeren Beschaffenheit erhebliche Mißstände und Mängel auf.

Ziel dieses Gutachtens soll es sein, die Sanierungswürdigkeit zu überprüfen und durch geeignete Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unter Beibehaltung einer verträglichen Nutzung den Gebrauchswert der Gebäude wesentlich zu verbessern.

Die Gebäudegruppe befindet sich in dem Gebiet, in dem zur Zeit vorbereitende Untersuchungen (siehe Baugesetzbuch) zur Feststellung eines förmlichen Sanierungsgebietes durchgeführt werden. Besonderes Gewicht ist auf denkmalpflegerische und stadtgestalterische Belange zu legen.

Bereits seit dem Jahre 1981 bemühte sich die Familie L. um den Kauf dieser Gebäude mit ganz konkreten Nutzungsangeboten und Vorstellungen. Dies wurde aber über Jahre durch die Stadtverwaltung in Stralsund verschleppt.

Die Familie hatte beabsichtigt, die Gebäude sowohl als Wohnraum zu nutzen als auch dort einen Goldschmiede-Handwerksbetrieb einzurichten und eventuell auch Verkaufsräume oder Galerien einzubauen.

Es lagen bei Beginn der Arbeiten zum Modernisierungsgutachten folgende Planungsunterlagen vor:
- ein holzschutztechnischer Untersuchungsbericht vom VEB-Gebäudewirtschaft Stralsund vom 05.03.1990,
- sogenannte bautechnische Projektierungsarbeiten im Rahmen der komplexen Rekonstruktion, erarbeitet durch das Ingenieurbüro Steinhagen + Eriksson vom 29.05.1990.

Die Vorarbeiten bzw. Absprachen waren sehr zäh. Folgende wichtigsten Stationen seien hier nochmals vermerkt:
25.03.1988 Vermessungsunterlagen vom VEB Geodäsie und Kartographie Schwerin, Produktionsbereich Stralsund, für die Gebäude Johanniskloster 3, 4, und 5 im M 1 : 50 als Lichtpause. Die erarbeiteten Planungsunterlagen wurden von der Denkmal- pflege in Stralsund nicht akzeptiert, da es ein zu wesentlicher Eingriff in die vorhandene Bausubstanz war und damit das Denkmal nachträglich beeinträchtigt worden wäre.
Mai 1990 Lieferung von Lichtpausen im M 1 : 50, Aufmaßunterlagen, bearbeitet durch M. Kober und A. Mattern1. Anfrage der Eigentümer an die SES (Stadterneuerungsgesellschaft mbH i. Gr.), ob eine Sanierung möglich wäre bzw. Unterstützung fände und gefördert würde.
01.06.1990 Kreditvertrag zwischen SES und Hildburg und Reinhard Links zur Finanzierung von Vermessungsleistungen, Baubestandsaufnahmen und Ausführungsplanung
09.09.1990 Es wurde ein Schreiben an die SES verfasst mit entsprechenden Anlagen wie Grundstückskaufvertrag, Urkunde über Nutzungsrechte, Lageplan und anderes mehr,
10.10.1990 wird an die Eheleute L. bzw. die Architektin das erste Mal eine Eingangsbestätigung versandt und mitgeteilt, daß versucht wird zu klären, ob eine Sanierungsförderung möglich ist.
Okt. 1990 Durch den Senator für Denkmalpflege, Herrn Bartels, wird versucht, den Eheleuten L. die Grundstücke wieder abzunehmen bzw. „zurückzukaufen“,
Okt. 1990 Bei einer zufälligen Begehung durch die Eheleute L. bzw. durch die Architektin wird festgestellt, daß die Giebelwände an der Schillstraße ohne Genehmigung der Eigentümer abgeschlagen wurden, und daß sehr unsachgemäß mit Schwamm befallenen Holz umgegangen worden ist.
27.12.1990 Die SES teilt mit, daß in Erwägung gezogen wird, ein Modernisierungsgutachten erstellen zu lassen.
Febr. 1991 1. Erörterungstermin auf Drängen der Eheleute L. und der Architektin mit der BIG-Städtebau und der SES Stralsund. Das Schreiben vom 09.09.1990 wurde nicht beantwortet; deshalb wurde am 09.02.1991 ein Antrag auf Genehmigung wesentlich wertsteigender Baumaß- nahmen an das Stadtplanungsamt, Dez. Bauwesen, der Stadt Stralsund gestellt. Auch darauf erfolgte keine Antwort. Außerdem wurde mit gleichem Datum nochmals ein erneute Anfrage an die SES gerichtet, ob die Modernisierung gefördert werden könnte und welche Modalitäten es gäbe. Es konnte in Erfahrung gebracht werden, daß für Block 2 das Büro Mittelsbach und Karstens für die städtebauliche Rahmenplanung zuständig sei. Es war jedoch nicht möglich, obwohl mehrmals persönlich versucht wurde, Unterlagen zu erhalten, erste Ergebnisse zu erhalten bzw. Absprachen zu treffen.
28.02.1991 Angebot für ein zu erstellendes Modernisierungsgutachten von der Architektin erarbeitet und an die SES gesandt – keine Antwort -.
28.02.1991 Antrag durch Eheleute L. auf Abgeschlossenheitserklärung für die in Rede stehenden Grundstücke gemäß § 163 BauGB, da Ziele und Zwecke der Sanierung dieser Erklärung nicht entgegenstehen an die SES – keine Antwort -.
02.09.1992 Durch persönliche Recherchen in Stralsund wird versucht, den Stand der städtebaulichen Planung zu erfahren. Die Auskünfte sind ganz unterschiedlich, z. B. wird gesagt, daß bereits ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet vorhanden ist, die Satzung ist jedoch noch nicht genehmigt, so daß sie noch nicht eingesehen werden (!) kann – Auskunft vom Stadtplanungsamt der Stadt Stralsund und von der SES. Bauakten liegen bei der Bauaufsicht nicht vor. Nach Auskunft des Bauverwaltungsamtes sei eine Werbesatzung in Arbeit, die auch dieses Gebiet abdeckt. Nachfragen beim Amt für Denkmalpflege ergaben, daß Herr Hoffmann wünscht, daß noch genauere Untersuchungen an der Fassade wegen der ursprünglichen Farbigkeit durchgeführt werden, und daß der Restaurator dazu ein gesondertes Honorarangebot an die Denkmalpflege übersenden soll. Das Stadtarchiv gibt zum Stichwort Johanniskloster die Auskunft, daß es sich meistens um Testamente handelt, in denen bestimmte Hinweise zu finden sind, daß aber die vorliegende Literatur ausreichend diese Abläufe belegen würde.
Das Tiefbauamt der Stadt Stralsund gibt die Auskunft, daß für die Anschlüsse die Nordwasser GmbH, Am Frankendamm, zuständig sei. Angestrebt wird ein Trennsystem. Zur Entkernung des 3. Gebäudes (C) wird gesagt, daß dies vor ca. 5 – 6 Jahren bereits durch eine Stralsunder Firma vorgenommen wurde.
03.09.1991 Denkmalpflegerische Zielstellung wird vom Amt für Denkmalpflege Stralsund dem Planungsbüro und den Eigentümern zur Verfügung gestellt.
26.09.1991 Vorschlag, eine archäologische Untersuchung im Kellerbereich durchführen zu lassen, um frühere städtebauliche Situationen in Erfahrung zu bringen. Dies wurde letztendlich nicht genehmigt.
26.09.1991 Dr. Wischer – Holzgutachten – erhält von der Architektin sämtlich bereits erarbeiteten Unterlagen wie verformungsgerechtes Aufmaß, Fotodokumentation, Angabe zum Gebiet und anderes mehr.
28.10.1991 Das statische Gutachten von Herrn Lepke liegt vor.
04.02.1992 Der Untersuchungsbericht zur Fachwerkkonstruktion, zur Ermittlung der Hauptschadensbereiche und Darstellung möglicher Ursachen und deren Auswirkungen durch das Deutsche Zentrum für Handwerk und Denkmalpflege, Fulda, ist erarbeitet worden.
28.03.1992 Die restauratorische Befundermittlung durch Herrn Seefried ist fertiggestellt.
06.04.1992 Das Holzgutachten von Dr. Wischer wir der Architektin von der SES zur Verfügung gestellt. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, daß Ordnungsmaßnahmen, wie z. B. Verputzung des gesamten Brandgiebels oder aber auch Maßnahmen im Freiflächenbereich, keine Berücksichtigung in diesem Gutachten finden konnten, da zum einen keine städtebaulichen Planungen vorlagen, und zum anderen auch die Fördermöglichkeiten nicht dem Architektenbüro bekanntgegeben wurden.“

   


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